EIGENTLICH sollte es selbstverständlich sein, dass jeder Film,
der neu produziert wird, untertitelt wird. NOCH
selbstverständlicher sollte es sein, dass Filme nur dann staatliche
Fördermittel bekommen, wenn sie untertitelt werden. Schwer
vorstellbar, dass das bis heute nicht so ist. Da bekommen also
Filme Fördergelder, die nicht barrierefrei sind! Das sollte
schnellstens geändert werden. Dafür setzt sich der DSB ein, mit
einer Stellungnahme zur Novellierung des
Filmförderungsgesetzes:
"Der DSB schlägt daher vor, zur Umsetzung der
Barrierefreiheit im Medienbereich die Förderung von Untertiteln,
Tonfassungen für Schwerhörige und Audiodeskriptionen als
Pflichtbestandteil durch das FFG festzuschreiben."
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gab im
September die neuen Richtlinien zur Förderung von Filmproduktionen
in Deutschland bekannt.
§ 5 Abs. 4 regelt, dass geförderte Filme in der Endfassung
untertitelt sein müssen:
Wenigstens eine Endfassung des Films muss in einer Version
mit deutscher Audiodeskription und mit deutschen Untertiteln
für Hörgeschädigte hergestellt werden. In begründeten
Ausnahmefällen kann auf Antrag des Produzenten von dieser
Voraussetzung abgewichen werden. Die Entscheidung hierüber
trifft der Vorstand der FFA. Die barrierefreie Endfassung muss der
FFA vor Auszahlung der letzten Rate der bewilligten Zuwendung und
spätestens nach Ablauf der im Antrag angegebenen Projektlaufzeit
vorgelegt werden.
Na, dann hoffen wir mal, dass es nicht allzu viele
"begründeten Ausnahmefälle" geben wird. Ansonsten sehr
gut!
Das PDF-Dokument zum Download liegt hier: Richtlinie
des BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in
Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds)