Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme
zum Thema "Inzestverbot". Gegenstand ist die Strafdrohung des § 173
StGB, soweit diese den einvernehmlichen Inzest unter volljährigen
einwilligungsfähigen leiblichen Verwandten unter Strafe stellt.
Ziel der Stellungnahme ist die Erarbeitung von Empfehlungen,
inwieweit es - bei interdisziplinärer Bewertung und
Berücksichtigung des gesetzgeberischen und rechtspolitischen
Gestaltungsspielraums - heute noch eine Notwendigkeit gibt, den
einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen volljährigen
leiblichen Verwandten unter Strafe zu stellen. Dafür sollen die
ethischen, rechtspolitischen, psychosozialen und gesellschaftlichen
Aspekte dargelegt und einer eingehenden Abwägung unterzogen werden.
Der Perspektive der Betroffenen wird dabei besondere Bedeutung
beigemessen.
Um eine erste Grundlage für die Stellungnahme zu schaffen, wird der
Deutsche Ethikrat am 22. November 2012 von 9:30 Uhr bis ca. 12:30
Uhr im Rahmen seiner Plenarsitzung eine öffentliche Anhörung
durchführen. - Zu allen öffentlichen Veranstaltungen - so auch zum
Forum Bioethik am 22. November 2012 - gibt es eine
Simultanmitschrift.
Inzestverbot - Öffentliche Anhörung













