Soziallotterie begrüßt die Veränderung des Deutschen
Filmförderfonds
Die Aktion Mensch setzt sich für mehr Barrierefreiheit in deutschen Kinos ein. Daher begrüßt die Sozialorganisation die Veränderung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF). Ab dem 1. Januar 2013 müssen demnach Produzenten von DFFF-geförderten Filmen mindestens eine Endfassung des Films mit Audiodeskription (Hörbeschreibung) und deutschem Untertitel vorlegen, um die gesamte staatliche Fördersumme zu erhalten. „Die technischen Voraussetzungen für die Produktion barrierefreier Filme sind seit Langem vorhanden“, sagt Aktion Mensch-Vorstand Martin Georgi. „Durch die neuen Auflagen im Filmförderfonds werden Produzenten erkennen, dass die Erstellung barrierefreier Fassungen mit geringem finanziellen Aufwand möglich ist“, sagt Georgi.
Damit Menschen mit und ohne Behinderung in Zukunft selbstverständlich gemeinsam Kino erleben können, fordert die Aktion Mensch jedoch noch weitere Schritte. „Nur barrierefreie Fassungen abzuliefern reicht nicht aus. Letztlich müssen auch Kopien der Filme in den Kinos vorgeführt werden“, so Georgi. Die Aktion Mensch fordert zudem die Kinobetreiber auf, Kinosäle vermehrt barrierefrei zu gestalten.
Wie Inklusion im Kino gelingen kann, zeigt die Förderorganisation mit ihrem barrierefreien Filmfestival „überall dabei“, welches bis Mai 2013 unter der Schirmherrschaft von Guildo Horn durch 40 deutsche Städte tourt: Alle gezeigten Dokumentar- und Spielfilme sind mit Untertiteln versehen und es werden Audiodeskriptionen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind alle Spielstätten rollstuhlgeeignet und uneingeschränkt zugänglich.
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