
Gabi ist schwerhörig und hat seit 1988 einen Führerschein. Das war anfangs ein ganz normaler Führerschein. Aber mit der neuen EU-Bestimmung wurde ein "02" hinzugefügt. "02" bezieht sich auf "12. Beschränkungen/Zusatzangaben" und bedeutet sinngemäß: "muss beim Fahren Hörgeräte tragen". Für Brillenträger eine Selbstverständlichkeit, aber für Hörgeräteträger? Jede Schwerhörigkeit ist anders, und was für den einen Schwerhörigen angenehm und hilfreich ist, kann für den anderen störend sein. Gabi empfindet die Hörgeräte beim Fahren als SEHR unangenehm. Und Gehörlose dürfen schließlich auch ohne fahren. Gabi aber MUSS mit Hörgeräten fahren. Bei einem Unfall könnte das sonst für sie bedeuten: Selbst- oder Mitverschuldung!
Gabi will den Eintrag jetzt aus ihrem Führerschein löschen lassen und klagt vor dem Verwaltungsgericht. Dafür braucht sie Ihre Hilfe. Wenn sie sagen kann: Ganz viele (oder alle?) Schwerhörige haben diesen Eintrag nicht, ist das bestimmt ein schlagendes Argument. Schreiben Sie Gabi eine E-Mail. Klicken Sie einfach einen dieser Sätze an:
Ich habe KEINEN Eintrag und darf ohne Hörgeräte fahren.
Ich habe auch diesen Eintrag und muss mit Hörgeräten fahren.