
"Einfach für alle" soll der neue Rundfunkbeitrag sein (s.u.). Aber so einfach scheint er doch nicht zu sein. Die Beratungsstellen für Gehörlose werden zur Zeit gestürmt von Gehörlosen, die die ersten Beitragsmitteilungen bekommen haben. Da taucht mit einem Mal der Betrag von 17.97€ auf. Wieso das denn, es sollten doch 5.99€ sein! Eigentlich ganz einfach, wirklich! Das sind die Gebühren für DREI Monate.
Patrick George vom Landesverband Bremen hat einen Infozettel zusammengestellt, und er hat ihn in DGS bei YouTube veröffentlicht: Erklärungen zur Beitragsmitteilung der Rundfunkgebühr
Wer wegen Sozialhilfe, ALG II o.ä. einen Antrag auf Befreiung stellen kann, sollte dies innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Beitragsbescheides machen. In diesem Fall wird die Befreiung rückwirkend gültig. Wer erst nach 2 Monaten den Antrag stellt, bekommt die Befreiung nur ab dem Folgemonat der Antragstellung. Näheres steht hier.
Auch der NDR hat Gebärdensprachvideos produziert. Unter
nachfolgendem
Link finden Sie die Videos: "Fragen und
Antworten zum Rundfunkbeitrag" und "Rundfunkbeitrag:
Informationen in einfacher Sprache".