Gehörlose können wie jeder andere Mensch straffällig werden und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Wer schon einmal im Gefängnis gearbeitet hat, weiß, dass eine Haftstrafe sehr hart ist. Die sitzt niemand "auf einer Backe ab"! Und für Gehörlose ist es oft doppelt hart. Die Verständigungsprobleme sind schlimmer als in der Freiheit, und in jedem Gefängnis gibt es unter den Gefangenen eine Rangordnung, da sind die Gehörlosen zumeist ganz unten. Aus den USA sind Fälle bekannt von Häftlingen, die den Staat verklagt haben, weil ihnen keine Dolmetscher oder technische Hilfsmittel wie Videotelefone zur Verfügung gestellt wurden (siehe deafread). Aber gibt es in Deutschland Inklusion im Gefängnis?
Für gehörlose ist Unterstützung und Hilfe von außen besonders wichtig. Genau das haben der DGB und der Landesverband Sachsen erkannt, und sie sind aktiv geworden. Jens Langhof, 1. Vorsitzender des Landesverbandes der Gehörlosen Sachsen e. V., und Wolfgang Bachmann, Beisitzer im Präsidium des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V., haben Deutschlands älteste Justizvollzugs-Anstalt in Waldheim bei Chemnitz besucht - und dort einen gehörlosen Gefangenen. Lesen Sie ihren Bericht.
Der DGB braucht Ihre Unterstützung:
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. möchte sich auf staatlicher
Ebene für verbesserte Haftbedingungen tauber und
hörbehinderter Personen einsetzen. Für diese politische
Arbeit benötigen wir Ihre Unterstützung. Wenn Sie als
gehörloser Mensch Benachteiligung oder Diskriminierung in
Strafjustiz oder Untersuchungshaft, während des Strafprozesses oder
in der Justizvollzugsanstalt erlebt haben, teilen Sie uns bitte
Ihre Erfahrungen mit. Dazu können Sie uns das ausgefüllte
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