Sie lieben Ihren Hund und bezahlen treu und brav die Hundesteuer? Das ist OK - muss aber nicht sein! Der Gehörlose Achim Zier aus Winsen schrieb an seine zuständige Behörde und bat um Befreiung von der Hundesteuer: "Hunde sind für alle Behinderten, egal ob Blinde oder Gehörlose, ein tierischer Begleiter, um den Ausfall eines Sinnesorgans auszugleichen". Der Sachbearbeiter hatte ein Einsehen und antwortete:
"Ihre Email hab ich zum Anlass genommen, Ihre Hundesteueranmeldung noch einmal zu prüfen. Tatsächlich ist in der Hundesteuersatzung der Stadt W. für gehörlose Hundehalter eine Befreiung nicht vorgesehen. Allerdings lässt die Satzung einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung auf Befreiung von der Hundesteuer zu und ich teile Ihre Meinung, dass auch für Gehörlose eine Hundesteuerbefreiung erfolgen sollte. In den nächsten Tagen erhalten Sie deswegen einen geänderten Bescheid. Die Unannehmlichkeiten bitte ich zu entschuldigen."
Das ist kein Gerichtsurteil, auf das man sich berfufen könnte, aber doch immerhin ein gutes Beispiel, auf das man hinweisen kann!