Bilinguale Klasse 1/2 zum
Schuljahr 2000/2001 ?
1. Treffen der Planungsgruppe
an der Gehörlosenschule in Heidelberg-Neckargemünd
Im
November '98 trafen sich sieben gehörlose und zwei hörende Eltern mit ihren Kindern
an der Gehörlosenschule in Neckargemünd, um sich über ihre Wünsche und die
Grundvoraussetzungen für einen bilingualen Unterricht zu verständigen. Es wurde
beschlossen, einen entsprechenden Antrag zur Gründung bilingualer Schulklassen
an der Gehörlosenschule in Neckargemünd bei der zuständigen Schulbehörde zu
stellen. Die Schulleitung der
Gehörlosenschule in Neckargemünd wandte sich ihrerseits mit einem
entsprechenden Antrag an das Oberschulamt in Karlsruhe,("Das Zeichen"
Nr. 47/99, S. 67 und "Hörgeschädigte Kinder" 2/99, S. 54-55,
"Eltern gesucht - Eltern gefunden").
Anfang
September diesen Jahres wurde beiden Anträgen von Seiten des Kultusministeriums
grundsätzlich zugestimmt und von diesem eine Planungsgruppe initiiert.
Am 18.10.99 fand das erste
Treffen der Planungsgruppe an der Gehörlosenschule in Neckargemünd statt. Aufgabe dieses Treffens war es,
VertreterInnen aller betroffenen Institutionen und Gruppierungen an einen Tisch
zu bringen. Desweiteren war zu
konkretisieren, was die "grundsätzliche" Zustimmung für die in den
Anträgen aufgeführten Wünsche bedeutet.
Nach zwei Stunden
Besprechung stand folgendes fest:
Zum Schuljahr 2000/2001 soll
an der Gehörlosenschule in Neckargemünd eine gemeinsame 1. und 2. Schulklasse bilingual
und eine gemeinsame 1. und 2. Klasse aural eingerichtet werden.
Für die bilinguale Klasse
wird ein pädagogisches Konzept erarbeitet.
Der Unterricht in der
bilingualen Klasse erfolgt - wo möglich - in zwei Sprachen: DGS und geschriebenes
und gesprochenes Deutsch.
Fächer, wie z. B. Sport oder
Kunst, werden auf die bisher übliche aurale Weise unterrichtet.
Weitere Unterrichtsfächer
sind Artikulationstraining, DGS-Unterricht, Unterricht in Gehörlosenkultur und
-Geschichte.
An der Gehörlosenschule in
Neckargemünd gibt es bereits eine DGS-kompetente Lehrerin. Es soll eine weitere
DGS-kompetente Lehrkraft als Vertretungslehrerin eingestellt werden.
Die gehörlose Erzieherin,
die bisher im Internat als Erzieherin tätig war und über einzelne bilinguale
Projekte an der Schule Erfahrungen sammeln konnte, soll in die geplante
bilinguale Klasse wechseln. Ihre jetzige Tätigkeit im Internat muss dazu in den
Status einer überwiegend Lehrtätigen umgewandelt werden. Nach einer Lösung wird gesucht.
Im Internatsbereich wird es
nach einem möglichen Wechsel der oben genannten Erzieherin keine gehörlose
ErzieherIn geben. Die DGS-Kompetenz der
hörenden ErzieherInnen wird von Seiten der Internatsleitung als gut eingeschätzt.
Für die DGS Dolmetscherdienste
bei Elternabenden u. Elterngesprächen muss noch eine Finanzierungsmöglichkeit
gefunden werden.
Was die Laufzeit der
bilingualen Klasse betrifft, wird zunächst die Grundschulzeit angestrebt. Verläuft die Entwicklung für alle
Beteiligten wunschgemäß (?), steht einer Dauer von zehn Jahren nichts im Wege.
DGS Kurse für die Eltern sollten bereits in der Zeit vor der Schule
gelaufen sein.
Der Verlauf dieses 1.
Treffens der Planungsgruppe war konstruktiv.
Es war die grundsätzliche Bereitschaft aller Beteiligten zu erkennen,
neben dem bereits bestehenden lautsprachlich-hörgerichteten Unterrichtsangebot
auch ein bilinguales Unterrichtsmodell an der Gehörlosenschule in Neckargemünd
zu ermöglichen. Grundvoraussetzung bleibt, dass ausreichend viele
Eltern , einen bilingualen Unterricht für ihr Kind wünschen.
Deshalb möchten wir an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass immer noch Eltern und Kinder gesucht
werden!!
Das 2. Treffen der Planungsgruppe wird am 02.02.2000 in Neckergemünd stattfinden. Wir hoffen sehr, dass bis dahin die noch offenen Fragen beantwortet werden können.
Kontaktadresse:
Joachim & Marliese
Latuske
Friedhofstr. 9
79379
Müllheim
Tel./Fax: 07631/172351
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