Eine ungerechtfertigte Diskriminierung erfahren besonders sozial schwächer gestellte AOK-Mitglieder, da der Vertrag für sie keine Sonderregelung vorsieht. Die Regelung benachteiligt zudem stärker Schwerhörige, da durch die ständige Nutzung des Gerätes vermehrt Reparaturen anfallen. Auch junge Hörgeräte-Träger, die sich in Ausbildung, Studium und Beruf als Behinderte einen Platz erkämpfen müssen, sind in verstärktem Maße auf die einwandfreie Funktion ihrer technischen Hilfen angewiesen. Mit der neuen Reparaturpauschale kann dies nicht mehr gewährleistet werden, da das geringe Budget junger Leute kaum die Zahlung notwendiger Reparaturen aus eigener Tasche zuläßt. Eine nur anteilige Erstattung der Reparaturkosten durch die AOK in Höhe von 370 DM für den Zeitraum von 6 Jahren ist völlig unzureichend. Allein die regelmäßig notwendigen Standardwartungen, wie die Erneuerung der Schläuche und Otoplastiken, kosten in dieser Zeit etwa 700 DM. Das bedeutet, daß die Krankenkasse zukünftig die Kosten für technische Reparaturen überhaupt nicht mehr übernimmt.
Auch Akustiker sind verärgert über diesen Einschnitt. Ein Akustikermeister aus Trier, der nicht genannt werden möchte, befürchtet, daß diese Regelung eine Verschlechterung von Nachbetreuung und Service zur Folge haben könne. Die Erneuerung und Reparatur von ausgedienten Teilen würde möglicherweise hinausgezögert, was unweigerlich zur Verschlechterung der Hörqualität und damit zu Einbußen an Lebensqualität führe. Doch selbst die Akustiker, so der Meister, konnten dieser unsinnigen Regelung nicht Einhalt gebieten, weil das Entscheidungsverfahren der AOK gegenüber der Akustiker-Innung höchst undemokratisch abgelaufen sei.
Die Vereinigung zur Förderung Hörgeschädigter Trier e.V. protestiert gegen diese erneute Diskriminierung Hörbehinderter und wird ihren AOK Versicherten Vereinsmitgliedern empfehlen die Krankenkasse zu wechseln, sollte die AOK diese Regelung nicht unverzüglich zurück nehmen. Darüber hinaus fordert sie die anderen Krankenkassen auf, dieser unsäglichen Regelung der AOK nicht zu folgen.
Trier, den 10. Juli 1999
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