Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in 1997 sollen die Länder in 1999 Berichte zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache vorlegen

Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen Karl Finke fordert die Bundesländer auf, im jetzt begonnenen Jahr die über hundert Jahre alte Forderung gehörloser Menschen nach Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständiger Sprache neben der Lautsprache anzuerkennen. Dies entspricht dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 20.03.1997, nachdem die Länder aufgefordert sind, bis zum Sommer 1999 einen Bericht zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache vorzulegen. Die Bundesländer Hessen und Bayern haben mit ihren Beschlüssen von Dezember 1998 Vorreiterfunktion. Hessen hat mit Landtagsbeschluss vom 10.12.1998 die Gebärdensprache anerkannt, die bayerische Staatsregierung einen in dieselbe Richtungehenden Beschluss gefasst und eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung eingerichtet. Bereits 1996 hat der schleswig-holsteinische Landtag entsprechende Empfehlungen gegenüber der Landesregierung ausgesprochen. Im Rahmen des jetzt vorliegenden Berliner Gleichstellungsgesetzes für Behinderte ist die Anerkennung der Gebärdensprache mit sehr konkreten Schritten zu deren Umsetzung ein wesentlicher Bestandteil. Die Bundresregierung wird aufgefordert, durch entsprechende Rahmenbestimmungen zügig für die Anerkennung des Berufsbildes des Gebärdendolmetschers zu sorgen. Darüber hinaus hat das Bundesland Bayern zeitgleich ein weiteres Signal zur Kompetenz Behinderter gesetzt und die selbst behinderte Ina Stein zur neün Behindertenbeauftragten benannt. "Die diskriminierenden Beschlüsse des Mailänder Gehörlosenkongresses von 1888, in denen die Gebärdensprache als "Affensprache"abqualifiziert wurde, müssen endgültig der Vergangenheit angehören. Zweisprachigkeit - des gesprochenen und des gebärdeten Wortes -sollte für Gehörlose und Hörende selbstverständlich sein," so Finke. Des weiteren gewährleisten die fortschreitenden medizinischen Erkenntnisse, z. B. künstliche Innenohre, dass Gehörlosen der Zugang zur Welt der Hörenden nicht verschlossen bleibt. Finke fordert:" Die Gebärdensprache an Gehörlosenschulen soll durchgängig und an Hörbehindertenschulen ab Klasse 5 verbindlich unterrichtet werden. Die Lehrer haben die Gebärdensprache zu beherrschen und zu vermitteln." Integration ist immer wechselseitig und keine Einbahnstrasse.

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